![]() |
![]() |
![]() |
||||||||||
| Qualität sichern | Energie sparen | Werte schaffen | ||||||||||
| Baugutachten Bauabnahme/ Beweissicherung Feuchte- und Schimmelgutachten |
Energieausweis Energieberatung Energetische Sanierung |
Bauphysik Klimadesign Lichtplanung |
Ihr Ansprechpartner Kontakt Impressum |
|||||||||
| WISSEN | Bauaufsichtliche Regelungen für Abdichtungen |
|||||||||||
![]() |
1. Das CE-Kennzeichen ist ein europäisches Handelszeichen, welches das "In-Verkehr-bringen " in eines Produktes erlaubt. damit verbunden ist lediglich die Anforderung, dass das Produkt im wesentlichen gebrauchstauglich ist. National kann darüberhinaus die Verwendung eines Produktes zur Einhaltung der bisherigen Schutz-und Sicherheitsniveaus geregelt werden. 2. Nationale bauaufsichtliche Regelungen dienen der Einhaltung eines Schutzes-und Sicherheitsniveaus in Deutschland. Die Regelungen beschreiben einen Mindeststandard, der nicht unterschritten werden darf. Geregelte und nicht geregelte Bauprodukte dürfen verwendet werden, wenn ihre Verwendbarkeit in dem für sie geforderten Übereinstimmungsnachweis bestätigt ist und sie deshalb das Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) tragen, siehe Bild 2. Die Bauregelliste wird vom DIBt geführt und veröffentlicht. In der Bauregelliste A Teil 1 sind die technischen Regeln die durch das Produkt einzuhalten sind sowie die geforderte Art des Übereinstimmungsnachweises angegeben. Folgende Arten des Nachweises werden unterschieden: - Übereinstimmungserklärung des Herstellers (ÜH); - Übereinstimmungserklärung des Herstellers nach vorheriger Prüfung des Bauproduktes durch eine anerkannte Prüfstelle (ÜHP); - Übereinstimmungserklärung durch eine anerkannte Zertifizierungsstelle (ÜZ). Die öffentlich-rechtlichen Anforderungen an Bauwerke stellen ein Mindestschutzniveau dar. Darüberhinausgehende Anforderungen, die zum Beispiel dem Verbraucherschutz oder höheren Qualitätsanforderungen dienen, können privatrechtlich vereinbart werden. 3. Privatrechtliche Anforderungen ergeben sich unter anderem aus dem Werkvertragsrecht. Den Bauvertrag liegt dabei in der Regel die VOB zu Grunde. In der VOB Teil B wird in §4 die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen, behördlichen Bestimmungen gefordert. Mit der VOB Teil C (ATV) gelten die DIN 18336 für Bauwerksabdichtungen und die DIN 18338 für Dachabdichtungen. Hierin wird auf die Konstruktionsnormen DIN 18195 und DIN 18531 Bezug genommen. |
DIBt - Deutsches Institut für Bautechnik Bauregellisten |
||||||||||
| Bild 1: CE-Symbol | ||||||||||||
| Bild 2: Übereinstimmungszeichen | ||||||||||||
![]() |
||||||||||||
| Bild 3: DIN-Kennzeichen | ||||||||||||
![]() |
||||||||||||
| [Mehr Wissen...] |
||||||||||||