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| WISSEN | Abdichtung erdberührter Bauteile - Außenwandflächen |
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Alle vom Boden berührten Außenflächen sind gegen seitliche Feuchtigkeit abzudichten. Die Abdichtung muß im Endzustand mindestens 150 mm über das Gelände hochgeführt werden. Ist dies im Einzelfall nicht möglich sind gesonderte Maßnahmen zu ergreifen. Mehr dazu unter [Sockelausführung] Stoffe für die Abdichtung erdberührter Wände gegen Bodenfeuchte und nichtstauendes Sickerwasser nach DIN 18195-4:
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▫ DIN 18195-4, Abschn. 6.1.2 ▫ DIN 18195-4, Abschn. 7 |
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| Bild 1: Querschnittsabdichtung gegen aufsteigende Feuchte. Eine zweite Horizontalsperre ist empfehlenswert. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| MEHR ZUM THEMA "Abdichtung erdberührter Bauteile": ▫ Zustandsformen des Wassers im Baugrund [Weiter...] ▫ Der Bemessungswasserstand [Weiter...] ▫ Grundlagen zum Abdichten erdberührter Bauteile [Weiter...] ▫ Verarbeitung der Dichtungsmaterialien [Weiter...] ▫ Sockelausführung, niveaugleiche Außentüren [Weiter...] ▫ Boden-Wand-Anschluss [Weiter...] ▫ Bodenplatte [Weiter...] ▫ WU-Beton [Weiter...] ▫ Kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtung KMB [Weiter...] ▫ Nachträgliches Abdichten [Weiter...] |
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