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 WISSEN Bemessungswasserstand
Bemessungswasserstand Prinzipskizze In den Erläuterungen zur WU-Richtlinie ist der Begriff Bemessungswasserstand wie folgt definiert:

"Bemessungswasserstand: Der höchste innerhalb der planmäßigen Nutzungsdauer zu erwartende Grundwasser-, Schichtenwasser- oder Hochwasserstand unter Berücksichtigung langjähriger Beobachtungen und zu erwartender zukünftiger Gegebenheiten: Der höchste planmäßige Wasser- stand."

Die in der DIN 18195 beschriebenen Abdichtungsarten werden hinsichtlich des Widerstandes gegen Wasserbeanspruchung (Lastfälle) unterschieden.
Vor Planungsbeginnen müssen deshalb Kenntnisse über die Bodenart, die Geländeform und der Bemessungswasserstand am Bauwerkstandort vorliegen.

Ohne Kenntnisse zum Baugrund muss vom Lastfall "drückendes Wasser" ausgegengen werden und entsprechende Abdichtungsmaßnahmen erstellt werden.

Der Verzicht auf geotechnische Untersuchungen vor Baubeginn ist oft leichtsinnig. Auch ergeben Ursachenermittlungen bei Wasserschäden ohne Klärung der Beanspruchung häufig Unsinn.


MEHR ZUM THEMA:
 ▫ Zustandsformen des Wassers im Baugrund [Weiter...]
 ▫ Der Bemessungswasserstand [Weiter...]

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 ▫ WU-Beton [Weiter...]
 ▫ Kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtung KMB [Weiter...]
 ▫ Nachträgliches Abdichten [Weiter...]
 ▫ Erläuterung zur
   DAfStb-Richtlinie
   "Wasserundurchlässige
   Bauwerke aus Beton"
   (03/2003" (02/2006)

 ▫ Bauphysikkalender 2008:
   "Bauwerksabdichtungen"
Bild1: Bemessungswasserstand
Bemessungsgrundwasserstand Prinzip Kapillarsaum
Bild2: Bemessungswasserstand
Zustandsformen des Wassers im Baugrund
Bild3: Zustandsformen des Wassers im Baugrund
DIN 18195
HAUPTBEGRIFF TEXTAUSZUG
Zeitpunkt





Bauwerksstandort







Abdichtung

4.2





4.2







4




5







6
die Untersuchungen zum Baugrund müssen so frühzeitig durchgeführt werden, dass sie bereits bei der Bauwerksplanung berücksichtigt werden können.

zur Bestimmung der Abdichtungse Art ist die Feststellung der Bodenart, der Geländeform und dessen Bemessungswasserstandes an geplanten Bauwerks Standort unerlässlich

Teil 4 formuliert die Abdichtung gegen Bodenfeuchte (Kapillarwasser, Haftwasser) und nichtstauendes Sickerwasser.

In Teil 5 wird festgelegt, dass bei einer Abdichtung gegen Bodenfeuchte die Unterkante der Kellersohle mindestens 300 mm über dem Bemessungwasserstand liegen muss.

In Teil 6 wird die Abdichtung gegen von außen drückendes Wasser beschrieben. Aufstaunende Sickerwasser ist demnach dem Lastfall drückendes Wasser gleichgestellt.

Die Wasserdruck haltende Abdichtung ist bei stark durchlässigem Boden mindestens 300 mm über den Bemessungswasserstand zu führen. Bei wenig durchlässigen Böden (bindige Böden), ist die Abdichtung bis 300 mm über Geländeoberkante zu führen.

Zustandsformen des Wassers im Baugrund [Weiter...]

Abdichtung erdberührter Bauteile [Weiter...]
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