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Energieausweis Der vom Gesetzgeber vorgeschriebene Energieausweis zeigt das wirtschaftliche Potential auf, welches in der energetischen Optimierung von Gebäuden liegt. Derzeit werden Wohngebäude nach EnEV 2009 (Energieeinsparverordnung) berechnet werden. Gewerbegebäude werden nach DIN V 18599 berechnet. Bei Mischgebäuden muss der Energieberater zwei getrennte Energieausweise, jeweils für den Gewerbebereich und den Wohnbereich ausgestellen. Unsere Leistungen: Das Ingenieurbüro Printz ist von der DENA (Deutsche Energie Argentur) anerkannter Aussteller für Energieausweise von Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie bei der bafa und KfW akreditiert. Das Ingenieurbüro Printz ist Partner der DEKRA und bietet Energieausweise und Energieberatung in DEKRA-Qualität. ▫ Energieberatung und Energieausweis für Wohngebäude nach EnEV 09 (Energieeinsparverordnung). ▫ Energieberatung und Energieausweis für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599 ▫ Bedarfsausweis und Förderberatung für KfW-Kredite |
Interview zum Thema Energieberatung mit der ALLIANZ KfW-Förderprogramme Bauen, Wohnen, Energie sparen: - für Privatpersonen - für Vermieter - Kommunale Infrastruktur Weiterführender Artikel: Verbraucherexperten raten zum Solar-Dach Mehr Wissen |
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