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Bauabnahme Bei einer Bauabnahme können finanzielle Nachteile vermieden werden, indem Bauschäden und Baumängel von einem Bausachverständigen dokumentiert werden. Guter Rat zur rechten Zeit mindert so das Risiko und schützt Ihr Vermögen. Denn mit der Übergabe der Bauleistung geht die Beweislast für mangelhafte Bauleistungen an den neuen Eigentümer über. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist muß der neue Eigentümer selbst für Baumängel einstehen. Die Ortsbesichtigung vor Schlußrechnung und vor Ablauf der Gewährleistung durch unsere Bausachverständige ist ein Gewinn an Sicherheit und zahlt sich in der Regel auch monitär aus. Unsere Leistungen: Unsere Baugutachter führen Bauabnahmen nach Fertigstellung, vor der Schlußrechnung sowie vor Ablauf der Gewährleistung durch. Auch bieten wir eine baubegleitende Qualitätssicherung mit mehrstufigen Audits. Zu jeder Ortsbesichtigung empfehlen wir eine Gutachterliche Information, welche die Feststellungen auflistet und ggf. bewertet. Wir bieten Leistungen in DEKRA-Qualität. |
Mehr Wissen |
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| WISSEN | ||||||||||||
| Bauqualität an der Fassade |
Was ist ein Baumangel? |
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Bei einer Untersuchung von Neubauprojekten zeigte sich, dass eine Vielzahl von Baumängeln aus fehlerhafter Wärmedämmung, vorhandenen Wärmebrücken und unzureichender Luftdichtigkeit resultieren. Bleiben diese Mängel unentdeckt, verursachen sie mittel- und langfristige Folgekosten in beachtlicher Höhe. [Weiter...] |
Weicht die erbrachte Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung ab, so ist diese mangelhaft. In der Praxis sind jedoch die oft wenig aussagekräftigen Leistungsbeschreibungen in Bau- und Architektenverträgen eine häufige Quelle von Auseinandersetzungen in Bausachen. Bauverträge können nach VOB und BGB abgeschlossen werden. [Weiter...] |
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| Sebastian-Bauer-Straße 14-16 ∙ 81737 München ∙ Fon: 089/ 30904266 ∙ info(at)bau-schaden-gutachter.de | ||||||||||||