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Bauabnahme Indem Bauschäden bzw. Baumängel von einem Bausachverständigen dokumentiert werden, können finanzielle Nachteile vermieden werden. Guter Rat zur rechten Zeit mindert so das Risiko und schützt Ihr Vermögen. Denn mit der Übergabe eines Gebäudes geht die Beweislast für mangelhafte Bauleistungen an den neuen Eigentümer über. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist muß der neue Eigentümer selbst für Baufehler einstehen. Die Ortsbesichtigung durch unsere Bausachverständige ist ein Gewinn an Sicherheit und zahlt sich in der Regel auch monitär aus. Unsere Leistungen: Unsere Baugutachter führen Abnahmen bei der Übergabe des Gebäudes an den neuen Eigentümer durch. Auch bieten wir eine baubegleitende Qualitätssicherung mit mehrstufigen Audits. Vor Ablauf der Gewährleistungsfrist empfehlen wir eine Gutachterliche Information, welche die Feststellungen auflistet und ggf. bewertet. Wir bieten Leistungen in DEKRA-Qualität. |
Spiegel Online: Baumängel im Regierungsviertel Mehr Wissen |
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| WISSEN | ||||||||||||
| Bauqualität an der Fassade |
Was ist ein Baumangel? |
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Bei einer Untersuchung von Neubauprojekten zeigte sich, dass eine Vielzahl von Baumängeln aus fehlerhafter Wärmedämmung, vorhandenen Wärmebrücken und unzureichender Luftdichtigkeit resultieren. Bleiben diese Mängel unentdeckt, verursachen sie mittel- und langfristige Folgekosten in beachtlicher Höhe. [Weiter...] |
Weicht die erbrachte Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung ab, so ist diese mangelhaft. In der Praxis sind jedoch die oft wenig aussagekräftigen Leistungsbeschreibungen in Bau- und Architektenverträgen eine häufige Quelle von Auseinandersetzungen in Bausachen. [Weiter...] |
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