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Bauabnahme

Indem Bauschäden bzw. Baumängel von einem
Bausachverständigen dokumentiert werden, können finanzielle
Nachteile vermieden werden.
Guter Rat zur rechten Zeit mindert so das Risiko und schützt
Ihr Vermögen.

Denn mit der Übergabe eines Gebäudes geht die Beweislast
für mangelhafte Bauleistungen an den neuen Eigentümer
über. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist muß der neue
Eigentümer selbst für Baufehler einstehen.

Die Ortsbesichtigung durch unsere Bausachverständige ist ein
Gewinn an Sicherheit und zahlt sich in der Regel auch monitär aus.


Unsere Leistungen:

Unsere Baugutachter führen Abnahmen bei der Übergabe
des Gebäudes an den neuen Eigentümer durch.
Auch bieten wir eine baubegleitende Qualitätssicherung mit
mehrstufigen Audits.

Vor Ablauf der Gewährleistungsfrist empfehlen wir eine
Gutachterliche Information, welche die Feststellungen auflistet
und ggf. bewertet.
Wir bieten Leistungen in DEKRA-Qualität.

 Spiegel Online:
 Baumängel im
 Regierungsviertel

 Mehr Wissen


 WISSEN
 Bauqualität an der Fassade
 Was ist ein Baumangel?
 

Bei einer Untersuchung von Neubauprojekten zeigte sich, dass eine Vielzahl von Baumängeln aus fehlerhafter Wärmedämmung, vorhandenen Wärmebrücken und unzureichender Luftdichtigkeit resultieren. Bleiben diese Mängel unentdeckt, verursachen sie mittel- und langfristige Folgekosten in beachtlicher Höhe. [Weiter...]

Weicht die erbrachte Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung ab, so ist diese mangelhaft.
In der Praxis sind jedoch die oft wenig aussagekräftigen Leistungsbeschreibungen in Bau- und Architektenverträgen eine häufige Quelle von Auseinandersetzungen in Bausachen. [Weiter...]